Diskretion wird in meiner Praxis ernst genommen. Bitte halten Sie daher Ihre Termine ein. Ein Stundentermin dauert in der Regel 50 Minuten. Bitte kommen Sie pünktlich zur vollen Stunde zum Termin. Ich halte zwischen den einzelnen Terminen Behandlungspausen ein, so dass Sie den Patient:innen, die vor oder nach Ihnen die Praxis besuchen nicht die Klinke in die Hand geben.
Gemäß Artikel 3 der Berufsordnung für Heilpraktiker:innen (BOH) unterliege ich der Schweigepflicht lt. BGB.
Artikel 3 – Schweigepflicht nach BGB
1. Heilpraktiker:innen sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben Heilpraktiker:innen kein Zeugnisverweigerungsrecht.
2. Heilpraktiker:innen haben ihre Helfer:innen, Praktikant:innen und Assistent:innen über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies in schriftlicher Form festzuhalten.
3. Heilpraktiker:innen haben die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch gegenüber ihren Familienangehörigen zu beachten.
4. Heilpraktiker:innen dürfen vertrauliche Patient:innendaten nur dann weitergeben, wenn die Patient:innen sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen von Patient:innen, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
5. Auskünfte über den Gesundheitszustand von Arbeitnehmenden an Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung von Arbeitnehmenden erfolgen.
6. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden. Anmerkung: Eine Schweigepflicht besteht in diesem Fall nicht, da Versicherte bei Versicherungsbeginn grundsätzlich ihre Behandler:innen von der Schweigepflicht entbunden haben.